08.01.2023
Direktor Bildung: Amtsinhaber Stephan Haumann hat viel vor und will die Qualitätsstandards im Hockey systematisch anheben.
Der DHB-Präsident hatte es in seinem „Weihnachtlichen Grußwort an die Hockeyfamilie“ angedeutet: „Ein großer Fokus der kommenden Jahre wird das Thema Bildung sein. Hier sind wir glücklich, das Team im DHB mit Stephan Haumann ergänzen zu können“, schrieb Henning Fastrich, der sich von der „zusätzlichen Investition“ auch verspricht, „den erhöhten Anforderungen der Hockeyvereine gerecht werden zu können“. Offiziell zum 1. August 2022 hat Stephan Haumann den Job eines „Direktor Bildung“ im Deutschen Hockey-Bund übernommen. Der 39-Jährige, die vergangenen Jahre als Landestrainer im Hamburger Hockey-Verband tätig und beim olympischen Hockeyturnier von Tokio 2021 als Videoanalyst im Staff der deutschen Damen dabei, will im neuen Amt „die Schlagzahl erhöhen“, wie er gegenüber der DHZ selbst sagt. Seine wesentlichen Mitstreiter bei diesem Vorhaben sind Uli Forstner (Bundestrainer Wissenschaft), Martin Schultze (DHB-Sportdirektor) und Benedict Falter (Ressortassistent Bildung).
Einerseits möchte Haumann die „allgemeine Wertschätzung für Trainer erhöhen“, andererseits ist es ihm wichtig, dass „Bildung“ nicht nur die klassischen Trainer und Übungsleiter betrifft, sondern sich in der Ausrichtung ausweiten soll. „Wir müssen uns hier viel mehr öffnen“, sagt der Direktor, dem vorschwebt, dass auch alle anderen am Hockeysport beteiligten Gruppen – beispielsweise Betreuer, Eltern, aber auch Spieler - die Möglichkeit erhalten sollen, systematisch bestimmte Qualifikationen auf möglichst niederschwelliger Weise zu erlangen und zu vertiefen. „Wir wollen Kompetenzen ausbilden“, so Stephan Haumann.
Und bei der Möglichkeit alleine soll es nach seinen Vorstellungen nicht bleiben. Ihm schwebt für einige Bereiche eine Pflicht vor, die Kandidaten vorweisen müssen, ehe sie bestimmte Positionen einnehmen können. „Wir wollen die Clubs nicht bestrafen, sondern ihnen helfen“, liegt es Stephan Haumann fern, grundlos irgendwelche Hürden aufzubauen. Aber ihm ist auch bewusst, dass ohne eine gewisse Verbindlichkeit die angestrebten Ziele einer Art Basisqualifikation kaum zu realisieren sein werden. Schon zum Bundesjugendtag 2023 im März sollen entsprechende Anträge eingebracht werden. Wie Stephan Haumann die Situation rund um das Thema Bildung einschätzt, hat er in einem Art Grundsatzpapier niedergeschrieben. Wir veröffentlichen es nachstehend vollständig. lim
Seit August 2022 für das Ressort Bildung im Deutschen Hockey Bund zuständig: Stephan Haumann. Foto: privat
Vorbemerkungen:
Dieses Papier ist als Entwurf zu sehen und zu lesen. Wichtig ist, dass auch die Vereine und Verbände innerhalb des Deutschen Hockey-Bundes den dringenden Handlungsbedarf erkennen und sich am Ende hinter entsprechende Anträge etc. stellen. Dieses Papier soll über aktuelle Gedanken des Ressorts „Bildung“ informieren, um mit Vereinen und Verbänden in den Austausch zu kommen.
Bestandsaufnahme und Ausgangssituation:
Der Deutsche Hockey-Bund ist zuständig für die Trainer*innenausbildung in Deutschland und wird dabei, insbesondere im ersten Qualifizierungs-Schritt, der Ausbildung zum „C-Trainer*innen Breitensport“, von seinen Landesverbänden unterstützt. Im Jugendbereich wurden in Deutschland in der letzten Spielzeit 3126 Jugendmannschaften gemeldet. Hinzu kommen 839 gemeldete Erwachsenenteams in 95 verschiedenen Ligen – in Summe also rund 4000 gemeldete Teams. Diesen Teams stehen aktuell 1735 lizensierte Trainer*innen aller Lizenzstufen entgegen, wobei schätzungsweise mindestens ein Drittel der lizensierten Trainer*innen nicht mehr aktiv eine Mannschaft coachen, sondern „nur noch“ regelmäßig ihre Lizenz vor dem Auslaufen verlängern oder die Lizenz im nächsten Zyklus auslaufen lassen werden.
Geht man von einem Drittel nicht aktiver Trainer*innen aus, so verbleiben noch rund 1200 aktive Coaches. Nun wird es so sein, dass viele Coaches mehr als ein Team betreuen, es ist aber gleichzeitig auch davon auszugehen, dass viele Teams mehr als einen Coach haben. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass sich diese Zahlen gegenseitig ausgleichen, steht am Ende ein Missverhältnis von rund 4000 Teams zu ca. 1200 Trainer*innen.
Das würde heißen: Rund zwei Drittel aller Hockeyteams haben keine*n ausgebildete*n Trainer*innen! Diese objektiven Zahlen decken sich mit dem subjektiven Gefühl der Trainer*innensituation in Hockey-Deutschland: Es sind zu wenige Trainer*innen auf dem Markt verfügbar, sei es für ehrenamtliche Tätigkeiten, auf Honorarebene oder als hauptamtliche Mitarbeiter*innen.
Nun möchte man glauben, dass dieses Thema insbesondere im Bereich des Breitensports zutrifft und im Leistungssport deutlich mehr lizensierte Trainer*innen anzutreffen sind. Dies ist aber eine Fehlannahme: Eine interne Erhebung zeigt, dass bei den Deutschen Feld-Zwischenrunden der Jugend im Oktober 2022, an denen in allen sechs Altersklassen jeweils die 16 besten Teams teilgenommen haben, lediglich 38 Prozent der auf dem Spielbericht angegebenen Trainer*innen eine gültige Trainer*innenlizenz hatten.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft gibt in seinem „Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2017/2018 Teil 2“ unter dem Titel „Trainer*innen und Übungsleiter*innen in Sportvereinen in Deutschland“ für Hockey ein noch erschreckenderes Bild: In einer repräsentativen Umfrage unter Trainer*innen und Übungsleiter*innen in Deutschland wurde „Hockey“ am seltensten als Hauptsportart der befragten Trainer*innen und Übungsleiter*innen genannt, nämlich nur von 0,7 Prozent. Damit ist Hockey noch hinter Tauchen (1,4%), Schach (0,9%) und Ju-Jutsu (0,8%).
Gleichzeitig zeigt der Bericht auf, „dass ausgebildete Trainer*innen und Übungsleiter*innen, d.h. mit einer formalen (z.B. ein Studium) oder non-formalen (Lizenzausbildung des deutschen Sportsystems) Qualifikation, signifikant länger ihre Tätigkeit ausüben als nicht-ausgebildete Trainer*innen und Übungsleiter*innen. Eine Ausbildung scheint also wichtig zu sein für die Kontinuität der Ausübung der Tätigkeit.“
Uns ist die Förderung des Jugendsports besonders wichtig, und daher ist das Verhältnis 66 Prozent ohne ausgebildete*n Trainer*innen besonders alarmierend, denn mit der fehlenden Ausbildung gehen auch viele weitere Missstände einher. Beispielsweise gibt es seitens des Deutschen Hockey-Bundes oder auch seitens der Landesverbände keinerlei direkte Informationskanäle zwischen (Dach- und/oder Landes-) Verband und Trainer*innen. Das führt dazu, dass:
- keine sportwissenschaftlichen Ausbildungsinhalte über Belastungssteuerung, Verletzungsprävention und Monitoring weitergegeben werden können
- sportartspezifische Ausbildungsinhalte wie etwa Technikleitbilder, etc. nicht an die Basis vordringen können
- pädagogische Ansätze, Leitmotive und Werte keine flächendeckenden Abnehmer finden
- verbandsspezifische und strukturelle Inhalte wie Bildungsmöglichkeiten im Sport und sportliche Karrieren (als Athlet*in, Funktionär*in, Schiedsrichter*in, Trainer*innen*in, Jugendsprecher*in, etc.) nicht in das Bewusstsein gelangen
- wichtige gesellschaftliche Themen im Kontext des Sports, wie beispielsweise die Prävention von (u.a. sexualisierter) Gewalt, nicht gesichert platziert werden können
in Grund für diesen Missstand ist, dass es im deutschen Vereins-Hockey, anders als in vielen anderen Sportarten, keinen (!) Punkt gibt, an dem Trainer*innen eine Qualifikation – welcher Art auch immer – nachweisen müssen und Verbandsstrukturen keine Möglichkeit der flächendeckenden Kontaktaufnahme haben. Dies gilt explizit für alle Bereiche, im Kinder-, Jugend- und Erwachsenensport, in der Breite sowie im Leistungsbereich.
Diesem Missstand möchten wir nun mit großen Schritten begegnen.
Kommunikation als globales Problem:
Es ist festzustellen, dass das Problem kein spezifisches Problem der Trainer*innenausbildung ist, sondern sich global durch alle Bereiche innerhalb der Hockey-Community zieht: Der Transfer von Athlet*in oder, noch allgemeiner Hockey-Enthusiasten (Elternteil, Zuschauer*in, etc.) in die Bereiche Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Turnierleiter*innen/Offizielle, Jugendsprecher*innen, Ehrenamtler*innen etc. ist sehr schwer.
Hauptproblem ist die Sichtbarkeit: Entweder sind die Bereiche selbst nicht sichtbar oder der Weg in diese Bereiche ist nicht sichtbar. Zudem sind die Hürden, überhaupt erst einmal an Informationen zu gelangen, wie Jugendliche beispielsweise Trainer*innen oder Schiedsrichter*innen werden können, sehr hoch: Vereinsvertreter*innen, Mannschaftsbetreuer*innen oder Trainer*innen wissen oft selbst nicht um die Angebote ihres Landes- und/oder Spitzenverbandes, und ein direkter Kommunikationskanal fehlt völlig. Jugendliche, die sich über das eigene Athlet*innen-Dasein qualifizieren möchten, stoßen auf Strukturen, die von außen oft völlig undurchsichtig sind und sich auch bei bestem Willen eines/einer Heranwachsenden nicht einfach ergeben. Moderne Kommunikationswege fehlen völlig.
Darüber hinaus wäre es zu einfach gedacht, bei der Trainer*innen-Ausbildung zu beginnen, denn (Kommunikations-)Probleme treten wie dargestellt viel früher auf. Alleine unsere Verantwortung gegenüber unseren jugendlichen Athlet*innen in Bezug auf die Prävention aller Arten von Gewalt und die Aufklärung über Gegenmaßnahmen, Ansprechpartner*innen und Vorgehensweisen im Falle des Falles verpflichtet uns, unsere Kommunikationskanäle auszubauen – und diese Handlungspflicht besteht nicht nur moralisch, sondern im Rahmen des DOSB-Stufenmodells mittelfristig auch rechtlich.
Anforderungen an den Maßnahmenkatalog:
Ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Kommunikation an Athlet*innen und zur Qualifizierung von Trainer*innen ist immer der Versuch, am Ende deutlich mehr Aufklärung und auch mehr Trainer*innen in der Vereinslandschaft gewinnen zu können. Ein Maßnahmenkatalog darf an keinem Punkt den Einstieg in die Trainingsarbeit erschweren oder gar verhindern. Für die dauerhafte Entlastung dieses angespannten Bereichs ist es daher unabdingbar, dass die Maßnahmen die Quantität deutlich erhöhen, aber gleichzeitig die Qualität sichern. Daher müssen die Maßnahmen so gewichtet sein, dass sie beiden Zielaspekten zu jedem Zeitpunkt gerecht werden.
Maßnahmenkatalog:
- Einführung einer „Basisinformationskampagne“ an junge Athlet*innen bei Passaus- bzw. -umstellung
- Einführung einer niedrigschwelligen „Basisqualifikation“ für Trainer*innen
- Umstrukturierung des DHB-Lizenzsystems
- Einführung einer Lizenzpflicht für den Jugend-Leistungssport
- Einführung einer allgemeinen Lizenzpflicht für Trainer*innen
Der Deutsche Hockey-Bund führt zum 01.01.2024 (Testphase beginnt im Herbst 2023) eine „Basisinformationskampagne“ ein. Jede*r Hockeyspieler*in muss zur Genehmigung des Passantrags nachweisen, mittels des DHB eLearning-Tools (wabe.hockey.de) einen eLearning-Kurs, bestehend aus Video (ca. 10 Minuten) und kleinen Textpassagen, absolviert zu haben und dazu niederschwellige Quizfragen beantworten können. Inhalt und Ziele dieses Informationsvideos u.a.
- Das Feuer und die Motivation im Hockeysport weiter zu entfachen
- Informationen zur Prävention zu psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt, Sucht- und Dopingprävention, zentrale Ansprechpartner und Anlaufstellen
- Information zu Angeboten des DHB und seiner Landesverbände z.B. zu Möglichkeiten zur Qualifikation und Ausbildung als Trainer*innen*in, Schiedsrichter*in, Jugendsprecher*in, ehrenamtliches Engagement im Verein, etc.
Im Anschluss an das eLearning-Angebot findet eine niederschwellige Wissensabfrage per Quiz statt sowie die Abfrage, ob der/die Teilnehmer*in zu einzelnen dieser Bereiche weitere Informationen, Ansprechpartner, Newsletter etc. bekommen möchte.
Das Absolvieren eines solchen Prozesses soll an zwei Stellen im „Hockeyleben“ erfolgen:
- Mit Ablauf des ersten Spieljahres der Altersklasse der Weiblichen/Männlichen U14 bzw. bei Neuausstellung eines Jugendspielerpasses ab dem 1. Januar des vorausgegangenen Jahres (vgl. § 19 Abs. 7 DHB SPO)
- Mit erstmaliger Beantragung eines Erwachsenenspielerpasses
Für beide Fälle soll es unterschiedliche und altersgerechte eLearning-Inhalte und Videos geben.
2. Einführung einer niederschwelligen Basisqualifikation:
Der Deutsche Hockey-Bund führt zum 01.04.2024 (Testphase beginnt im Herbst 2023) zwei Vorstufenqualifikationen ein. Diese Vorstufenqualifikationen zur C-Lizenz sind eigenständig und in sich abgeschlossen und können auf eine spätere C-Trainer*innenausbildung voll angerechnet werden – verkürzen also den späteren Zeitaufwand bei einer Ausbildung zur C-Trainer*innen Lizenz.
CoachStart:
In wenigen Lerneinheiten (an einem Abend selbstständig absolvierbar) sollen die Grundlagen, crashkursartig, für die Trainingsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mittels eines eLearning-Tools geschaffen werden. Die CoachStart-Lizenz richtet sich sowohl an Jugendliche als auch an Erwachsene, die gerade eine Mannschaft übernommen haben oder übernehmen werden, aber auch an Eltern, die am Wochenende gelegentlich auf dem Platz stehen und den/die Trainer*in vertreten, sowie an Betreuer*innen.
Der Fokus der CoachStart-Lizenz soll auf folgenden Inhalten liegen:
- Informationen zur Prävention zu psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt, Sucht- und Dopingprävention, zentrale Ansprechpartner und Anlaufstellen mit besonderem Schwerpunkt auf der Verantwortung als Trainer*in von Kinder- und Jugendmannschaften
- Das grundlegende pädagogische Konzept der verschiedenen Altersstufen und das „Führen“ von (Kinder-, Jugend-) Gruppen unter Berücksichtigung der eigenen Rolle
Die CoachStart-Lizenz besteht aus ca. 4 CreditPoints (ca. 3 Stunden Bearbeitungszeit) und wird vollständig auf eine spätere C-Trainer*innen Breitensport-Lizenz angerechnet.
CoachNext:
Die CoachNext-Lizenz soll eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der vorangegangenen CoachStart-Lizenz sein und folgende Inhalte umfassen:
- Grundlagen zur Technik- und Taktikvermittlung
- Grundlagen zum Regelwerk
- Grundlagen zum langfristigen Trainingskonzept (Entwicklung vs. kurzfristiger Erfolg, etc.)
- sonstige Themen
Die CoachNext-Lizenz besteht aus ca. 16 CreditPoints (ca. 12 Stunden Bearbeitungszeit) und wird vollständig auf eine spätere C-Trainer*innen Breitensport-Lizenz angerechnet.
3. Umstrukturierung des DHB-Lizenzsystems:
Die Lehrkommission des Deutschen Hockey-Bundes hat zum 01.10.2022 eine Task-Force Curriculum eingesetzt, um das derzeitige Curriculum von Grund auf neu zu strukturieren und auf eine moderne Stufe zu heben. Zielsetzungen der Umstrukturierung sind u.a.:
- Umstellung auf eLearning-Inhalte, insbesondere im Bereich der C-Trainer*innen Breitensport Ausbildung und Nutzung moderner Infrastruktur
- Moderne Ausrichtung der Methoden (z.B. kompetenzorientierte Ausbildung)
- Erhöhung der Attraktivität der Bildungsangebote
- Eine qualitative Verbesserung aller Angebote
Die Task-Force Curriculum plant, im Februar 2023 einen ersten Neuentwurf des Curriculums der Lehrkommission vorzulegen (siehe auch Modell unten).
4. Einführung einer Trainer*innen-Lizenzpflicht für den Jugend-Leistungssport:
Der Deutsche Hockey-Bund e.V. führt zum 01.11.2023 eine Lizenzpflicht für den Jugend-Leistungssport mit einer Übergangsfrist bis zum 01.11.2024 ein.
Mannschaften müssen bei allen Punktspielen, die zu einer weiterführenden Meisterschaft im Rahmen des Leistungssports des Deutschen Hockey-Bundes führen und/oder gehören, ab dem 01.11.2023 einen Trainer*innen mit mindestens der Lizenzstufe C-Lizenz Breitensport nachweisen und auf dem Spielbericht eintragen.
Strafen:
Es wird eine erste Übergangsfrist bis zum 01.11.2024 gewährt, in der keine Strafen ausgesprochen werden.
Ab dem 01.11.2024 wird eine zweite und letzte Übergangsfrist bis zum 01.11.2025 gewährt, in der pro Mannschaft, die während einer Saison nicht lizenzierte Trainer*innen einsetzt, eine Strafe erhoben wird. Die Strafe ist in Form eines Bildungsgutscheins beim DHB binnen vier Wochen nach Aussprechen der Strafe zu erwerben. Der Bildungsgutschein kann binnen zwei Jahren beim DHB gegen ein entsprechendes Angebot zur C-Trainer*innen-Qualifikation eingelöst werden. Der DHB stellt sicher, dass der Gutschein auch für ein entsprechendes Angebot der Landesverbände eingetauscht werden kann. Nach zwei Jahren Gültigkeit verfällt der Gutschein.
Eine Mannschaft, die in den Bereich der Trainer*in- nen-Lizenzpflicht fällt, kann pro Saison bis zu dreimal von nicht lizensierten Trainer*innen betreut werden, die allerdings mindestens über die „CoachStart-Lizenz“ ver- fügen müssen. So ist es möglich, dass kurzfristig und im Krankheitsfall Strafen verhindert werden können und im Vorfeld zum Beispiel auch Betreuer*innen und Eltern qualifiziert werden können. Die CoachStart-Lizenz muss auf dem Spielbericht durch die entsprechende Lizenznummer nachgewiesen werden.
Es gilt Regelungen zu finden, wie zu verfahren ist, wenn in Einzelfällen ein Verein aus nachvollziehbaren Gründen keine*n Trainer*in mit gültiger C-Lizenz stellen kann und eine Nachqualifizierung in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. In diesen Fällen sollen Strafen vermieden werden und Einzelfallregelungen greifen, wenn dieser Zustand im Vorfeld angezeigt wird. Gleichzeitig müssen Strafen gewährleisten, dass die Regelungen durchgesetzt werden können.
5. Einführung einer allgemeinen Lizenzpflicht für Trainer*innen im Jugendsport
Der Deutsche Hockey-Bund e.V. führt zum 01.04.2024 eine Lizenzpflicht in Form einer CoachStart-Lizenz für alle Jugendspielklassen mit einer Übergangsfrist bis zum 01.04.2025 ein.
Trainer*innen aller Jugendaltersklassen und Jugendlichen müssen ab dem 01.04.2024 eine CoachStart-Lizenz nachweisen und auf dem Spielbericht eintragen. Es wird eine erste Übergangsfrist bis zum 01.04.2025 gewährt, in der keine Strafen ausgesprochen werden. Ab dem 01.04.2025 wird eine zweite und letzte Übergangsfrist bis zum 01.04.2026 gewährt, in der pro Mannschaft die während eines Spieljahres nicht lizenzierte Trainer*innen einsetzt, eine Strafe erhoben wird. Diese Strafe wird direkt als Bildungsgutschein wieder an den Verein zurückübergeben. Der Bildungsgutschein kann ab Ausstellung für zwei Jahre beim DHB gegen ein entsprechendes Angebot zur Qualifikation eingelöst werden.
Eine Mannschaft einer Spielklasse, die nicht zu weiterführenden Meisterschaften des DHB führt, kann pro Saison bis zu dreimal von nicht lizensierten Trainer*innen betreut werden. Ab dem vierten Mal, bei dem eine Mannschaft ohne ausreichend qualifizierte*n Trainer*in antritt, wird pro Vorfall eine Strafe in Form eines Bildungsgutscheins fällig.
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