17.01.2023
Die Jugendverantwortlichen, und allen voran Bundesjugendwart Andreas Knechten, haben Wort gehalten. Vor zwei Jahren, nach seiner Wahl zum DHB-Vizepräsident Jugend, hatte Knechten angekündigt, dass er und sein Team sich bis zum nächsten Bundesjugendtag eines Themas annehmen werden, das „seit über zehn Jahren durch die Jugend geistert“ und nun endlich mal abgeräumt werden müsse. Nach dem Motto: Entweder finden wir jetzt eine Lösung, und wenn nicht, dann kommt das Thema weg von der Agenda. Es geht um das Thema Ausbildungsentschädigung (AE). Eine gleichsam benannte Arbeitsgruppe unter Leitung von DHB-Jugendvorstandsmitglied Joe Anzeneder hat nach akribischer Vorarbeit nun ihre Ergebnisse vorgelegt.
Wer nicht so im Thema drin ist, dem sei gesagt, dass in Verbindung mit dem Stichwort „Rostocker Erklärung“ seit gut einem Jahrzehnt versucht wird, zum Thema Vereinswechsel von Jugendlichen (und vor allem den Auswirkungen von solchen Vorgängen) eine Regelung zu finden. Alle bisherigen Versuche, mit formalen Versuchen oder moralischen Appellen Auswüchse in den Griff zu bekommen, waren mehr oder weniger gescheitert. Um den Ursachen des Scheiterns auf den Grund zu gehen, aber auch, um das vielschichtige Thema mit all seinen Facetten richtig zu durchdringen, hat die AE-Arbeitsgruppe ein Jahr lang Vorarbeit geleistet. Herausgekommen ist ein Vorschlag, „ein Verfahren zu etablieren, mit dem leichtfertige, sportlich nicht sinnvolle oder unnötige Vereinswechsel möglichst vermieden werden. Es soll eine Hürde aufgebaut werden, mit deren Hilfe ein Ausgleich zwischen den Interessen einzelner Spielerinnen und Spieler (bzw. ihrer Eltern) mit den Interessen ihres bisherigen Vereines und den allgemeinen Belangen unseres Sports gefunden werden kann“, wie es in der Zielstellung des Papiers heißt.
Schaubild der Themenstellungen, mit denen sich die DHB-Arbeitsgruppe Ausbildungsentschädigung befasste. Foto: DHB
Was von Anzeneder und seiner Gruppe auch klar betont wird, dass nicht jeder Wechsel von A nach B grundsätzlich verteufelt wird. Aber die Rechte eines abgebenden Vereins sollen verbindlich gestärkt werden, unter anderem durch die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung und durch einen verbindlichen Kommunikationsweg zwischen den beteiligten Clubs. Beim Bundesjugendtag im März 2023 soll ein grundsätzliches Votum zum vorliegenden Modell erfolgen. Wenn es dort eine Mehrheit dafür gibt, wird im Anschluss zusammen mit dem DHB-Spielordnungsausschuss an den Details gearbeitet. Der Bundesjugendrat 2024 könnte diese dann absegnen. Mehr zum Thema demnächst in der DHZ. Auf hockey.de sind inzwischen auch viele Infos hinterlegt.
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