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Anerkennung, Transparenz, Kooperation – jetzt geht es um die Umsetzung

21.03.2023

Der nächste Schritt ist getan. Mit einer satten Mehrheit haben sich kürzlich die Jugendvertreter des Bundes, der Landesverbände und einiger Vereine dafür ausgesprochen, dass es im deutschen Hockey künftig (frühestens ab 2024) eine Ausbildungsentschädigung geben soll, wenn Nachwuchsspieler/innen den Verein wechseln wollen. Grundlage soll das Konzeptpapier sein, das eine Arbeitsgruppe über zwei Jahre hinweg entwickelt hat. Anerkennung, Transparenz, Kooperation (und von allem mehr als bisher) – das sind drei wesentliche Begriffe aus dem Papier. Jetzt geht es darum, die wohlgemeinten Absichten in die Wirklichkeit zu transferieren. Sprich die Dinge in die Spielordnung des Deutschen Hockey-Bundes aufzunehmen.

 

Es bedarf verbindlicher, in der Spielordnung verankerter Regeln zum Vereinswechsel, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen – so lautet ein Satz aus dem Konzeptpapier. Die Arbeitsgruppe mit Joe Anzeneder an der Spitze wird in den kommenden Monaten eng mit dem Spielordnungsausschuss (SOA) um den Vorsitzenden Christian Deckenbrock im Austausch stehen und konkrete Vorschläge erarbeiten. Der SOA will „als Ansprech-/Diskussionspartner zur Verfügung stehen und dabei auch mögliche rechtliche Probleme in diesem Zusammenhang identifizieren“, wie Deckenbrock, auch DHB-Vizepräsident Recht, verlauten ließ. Die Parallele vom Handball, wo zum gleichen Thema getroffene Regelungen der Prüfung von angerufenen Gerichten nicht standhielten und wieder einkassiert werden mussten, wird als warnendes Beispiel dienen (müssen). Mittlerweile ist ein neuer Versuch verabschiedet worden.

 

Ein gut strukturiertes Vorgehen kennzeichnete die Arbeitsgruppe Ausbildungsentschädigung, deren Konzeptpapier nach dem Votum des Bundesjugendtages 2023 nun umgesetzt werden soll. Foto: DHB

Und selbst, wenn es an den Paragraphen juristisch nichts zu rütteln geben sollte, so darf man nicht die Fantasie mancher Hockeyfreaks unterschätzen, lästige Auflagen raffiniert zu umgehen. Vor allem, wenn es ans Eingemachte, sprich ans Geld, gehen sollte. Doch genau da weist das Konzeptpapier eine große Offenheit aus. Die Zusammenarbeit zwischen abgebendem (meist kleinen) Verein und aufnehmendem (meist großen) Club muss nämlich nicht zwingend in einen zu überweisenden Betrag X münden. Die „Einigungsfrist“ lässt auch andere Möglichkeiten zu, wie die Ausbildungsarbeit des abgebenden Vereins gewürdigt, ent- und belohnt werden kann. Eine oft heimlich und auf den letzten Drücker vorgenommene Umschreibung eines Spielerpasses sollte jedenfalls bald vom Tisch sein. Und wenn zudem die in der Vorbereitung befindlichen Hürden den Auswuchs bei Vereinswechseln reduzieren helfen, wäre noch was Weiteres gewonnen. 

 

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