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Ausnahme von der Regel, ohne die Prinzipien aufzugeben

27.02.2024

Fehler passieren im Leben, im Sport. Auch im Hockey. Welcher Stürmer hat nicht schon eine hundertprozentige Chance vergeigt? Welcher Torwart nicht schon einen harmlosen Kullerball durch die Beine rollen lassen? Und welcher Schiedsrichter mit seiner Pfeife nicht schon eine Entscheidung getroffen, die einfach falsch war? Jeder würde solch einen Fehler am liebsten ungeschehen machen. Doch solch Vorkommnisse sind einfach Teil des Sports und in der Regel auch nicht revidierbar, so einschneidend die sportlichen Folgen auch manchmal sein mögen.

 

Seit Montag gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Der Deutsche Hockey-Bund hat auf einen krassen Vorfall im Endspiel um die Deutsche Jugend-Hallenmeisterschaft der Männlichen U16 reagiert und mit einer erstaunlichen Schnelligkeit gegengesteuert. Die Details zum Sachverhalt sind im Rahmen des Berichts über die DM in Elmshorn in der Ausgabe 8 der Deutschen Hockey Zeitung beschrieben. Und auch die offizielle Stellungnahme des DHB ist dort in kompletter Form wiedergegeben.

 

Der Jurist Christian Deckenbrock wird sich zu einem gewissen Teil bestimmt schwergetan haben mit der Entscheidung, doch der Ex-Schiedsrichter und Mensch Deckenbrock dürfte sich schnell angefreundet haben mit dem Schriftstück, das im Wesentlichen er als DHB-Vizepräsident Recht im Lauf des Montags inhaltlich aufgesetzt hat. Denn mit dieser Entscheidung wird eine himmelschreiende sportliche Ungerechtigkeit ohne große zeitliche Verzögerung bereinigt, ohne dabei die Prinzipien des rechtlichen Rahmens der DHB-Spielordnung und Satzung gleich über Bord zu werfen.

 

Aufstellung vor dem DM-Finale der Männlichen Jugend B in Elmshorn. Zu diesem Zeitpunkt kann noch keiner ahnen, dass das Duell zwischen Zehlendorfer Wespen (Team links) und Harvestehuder THC (rechts) ein Ende mit besonderem Aufreger haben wird. Foto: Warncke

In dem DHB-Schreiben ist von einem „außergewöhnlichen Sonderfall“ die Rede, der es gebiete, „von den grundsätzlich sachgerechten Regelungen unserer Ordnung abzuweichen und diese Ausnahmeentscheidung, mit der kein Präzedenzfall geschaffen werden soll, zu treffen“. Es sei eine „in jeder Hinsicht einmalige Entscheidung“ getroffen worden, heißt es weiter. Natürlich schwingt bei den Verbandszuständigen die Furcht mit, dass es demnächst Personen geben wird, die sich bei ähnlichen Vorkommen auf diesen speziellen Fall berufen werden und am Prinzip der Unanfechtbarkeit von getroffenen Tatsachenentscheidungen durch Schiedsrichter rütteln wollen.

 

Das könnte die Kehrseite sein einer Geschichte, die ansonsten – so kurios das jetzt klingen mag – erstmal nur Sieger hervorgebracht hat: die U16-Jungen der Zehlendorfer Wespen, deren Tränen über einen verwehrten DM-Titel schnell getrocknet wurden, der Harvestehuder THC, der den außergewöhnlichen DHB-Vorschlag eines gleichberechtigten Co-Meisters ausdrücklich unterstützt hat, und nicht zuletzt der Dachverband selbst. In den sozialen Netzwerken wird der DHB für die Entscheidung „im Sinne des Sports“ von vielen gefeiert. Einer schrieb: „Da könnten sich andere Verbände eine Scheibe von abschneiden.“

 

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